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Dichtheitsprüfung: EU-Verordnung als präventiver Umweltschutz
Seit Anfang 2015 gilt in der gesamten EU die F-Gase-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 517/2014). Das Gesetz verhindert die Emission von klimaschädlichen Fluorierten Treibhausgasen („F-Gase“). Für Sie als Anlagenbetreiber ergeben sich daraus wichtige Pflichten.
Die Verordnung regelt, dass Anlagen – beispielsweise Klimaanlagen und Kühlgeräte – mit bestimmten Gasen in regelmäßigen Abständen auf ihre Dichtheit geprüft werden und dies protokolliert werden muss. In der neuen F-Gase-Verordnung richtet sich das Prüfintervall einer Kälteanlage nach dem CO2-Äquivalent. Dieses wird aus der Füllmenge und dem GWP-Wert des Kältemittels ermittelt.

Für die F-Gase-Verordnung gelten folgende Bestimmungen:
Seit 1.1.2017:
Anlagen mit einem CO2-Äquivalent größer als 5 t und kleiner als 50 t müssen einmal in 12 Monaten auf Dichtheit geprüft werden (Pflicht des Betreibers).
Ab 1.1.2020:
Der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP größer als 2500 wird verboten in Anlagen mit Tiefsttemperatur größer als -50 °C. In Anlagen mit einer Tiefsttemperatur von kleiner als -50 °C dürfen diese Kältemittel weiterhin eingesetzt werden.
Mit der Verordnung soll der weltweite Temperaturanstieg auf 2 °C begrenzt werden um unerwünschte Klimaauswirkungen zu vermeiden. Die CO2-Emissionen in der Industrie sollen bis zum Jahr 2030 um bis zu 73 % gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Um das Ziel zu erreichen, muss der geschätzte CO2-Äquivalent von 104 Mio. t im Jahr 2030 auf ca. 35 Mio. t gesenkt werden.
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Julian Gartmann
Kälteanlagenbauermeister
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