Laut Arbeitsstättenverordnung (§ 4) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dassArbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sindunverzüglich zu beseitigen.
In der VDI 6022 wird deshalbeine periodische, hygienische Überprüfung und Kontrolle (Hygieneinspektion) derraumlufttechnischen Anlagen gefordert.
Diese ist für RLT-Anlagen inAbständen von 2 Jahren bei Anlagen mit Luftbefeuchter bzw. 3 Jahren bei Anlagenohne Luftbefeuchter vorzunehmen. Die Anlagenprüfungen müssen durchqualifiziertes Personal durchgeführt werden und bestimmte Mindestanforderungenerfüllen.
Im Rahmen derHygieneinspektion bieten wir Ihnen folgende Leistungen:
- Begutachtung der raumlufttechnischen Anlagen sowie derAußenluftbereiche und der durch die Zuluft versorgten Räumlichkeiten
- Visuelle Kontrolle der Anlagenteile und Prüfung des konstruktivenAnlagenaufbaus
- Prüfung der Komponentenanforderungen (z. B. Filter)
- Entnahme von Abdruckproben mit spezifischen Nährbödenfür Bakterien und Schimmelpilze/Hefen auf hygienerelevanten Oberflächen (z. B.Filter Reinseite, Wärmetauscher, Feuchtezone bei Dampfbefeuchtern) inklusiveKultivierung bei 36 °C (Bakterien) bzw. 25 °C (Schimmelpilze/Hefen)
- Luftkeimmessung mit spezifischem Nährboden fürBakterien und Schimmelpilze/Hefen der Außenluft in der Nähe desAußenlufteinlasses sowie an den Zuluftauslässen oder direkt im Zuluftkanal zumVergleich der Luftqualität
- Prüfung der Umluftanlagen mit Umluftkühlgeräten(Splitgeräten) in z. B. Büroräumen
- Ausführliche Dokumentation der Ergebnisse sowieBewertung in einem Untersuchungsbericht